Kostenübernahme durch die Grundversicherung
Die Leistungen meiner psychotherapeutischen Praxis werden bei vorhandener Anordnung durch die Grundversicherung übernommen. Damit die Kosten von Beginn an durch die Krankenkasse gedeckt werden, muss eine Anordnung bereits vor dem Erstgespräch erfolgen. Das folgende Formular kann hierfür von der anordnenden ärztlichen Fachperson verwendet werden:
Das Anordnungsmodell
Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien von kantonal zugelassenen psychologischen PsychotherapeutInnen von der Grundversicherung übernommen. Hierfür muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Die erste Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen. Die anordnende Fachperson kann danach mit dem/der PsychotherapeutIn darüber entscheiden, ob weitere 15 Sitzungen angeordnet werden sollen. Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.
In Krisensituationen kann zudem eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.
Zögern Sie nicht, mit Ihrem Arzt oder Ihrer Psychotherapeutin darüber zu sprechen. Weitere Informationen über das Anordnungsmodell finden Sie beispielsweise auf der Verbandsseite der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel:
https://www.psychotherapie-bsbl.ch/psychotherapie/kosten/
Selbstzahler
Es steht Ihnen natürlich frei, die Kosten für die Psychotherapie selber zu zahlen. Hierfür gilt mein Stundensatz von CHF 180.
Abgesagte und verpasste Termine
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Da Termine, die kurzfristiger abgesagt werden, oftmals nicht mehr anderweitig besetzt werden können, bitte ich um Verständnis, dass diese dennoch verrechnet werden müssen. Kurzfristige Absagen werden mit dem halben Tarif in Rechnung gestellt, unentschuldigtes Nichterscheinen wird mit dem vollen Ansatz verrechnet. Die Kosten werden hierbei Ihnen und nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt.